Datenschutzgrundverordnung


In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen geregelt. Sie soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union geschützt sind, gleichzeitig aber den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleisten.

Die DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Bis dahin müssen Firmen und Behörden sicherstellen, dass sie persönliche Daten den Regeln entsprechend behandeln. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. Viele einschneidende Veränderungen kommen mit dem neuen EU-Datenschutz auf uns zu. Entsprechend groß ist die Verunsicherung über die EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Eigentlich schon seit 2016 in Kraft, war die Übergangsfrist am 25. Mail 2018 endgültig zu Ende. Sicher ist damit auf jeden Fall, dass die Nutzer mehr Rechte bekommen und mehr Pflichten auf Netz-Anbieter sowie Unternehmen zukommen, die Mitarbeiter- und Kundendaten speichern und verarbeiten. Befürchtet wird allerdings auch, dass nach dem Stichtag eine Abmahnwelle auf Firmen zurollt, die die Datenschutz-Grundverordnung nicht bestimmungsgerecht umgesetzt haben.

DSGVO aus Sicht der Verbraucher und Verbraucherinnen

Für die Verbraucher und Verbraucherinnen  gilt, dass ihnen mit der neuen EU-Verordnung erweiterte Rechte zu ihren persönlichen Daten zustehen. Die Verbraucher und Verbraucherinnen sind die großen Gewinner des neuen europäischen Datenschutzes. Er stärkt ihre Rechte – auch durch neue Regelungen – und vereinheitlicht die Gesetzgebung im europäischen Binnenmarkt. Verbraucher und Verbraucherinnen sollen einfacher verstehen können als bisher, was mit ihren Daten geschieht. Unter anderem soll sich kein Unternehmen soll mehr hinter juristischen Formeln verstecken, welchen Schmu es mit den Daten seiner Nutzer betreibt. Dies gilt insbesondere für komplizierte Sachverhalte, "wo die große Zahl der Beteiligten und die Komplexität der dazu benötigten Technik" es den Kunden schwer machen zu erkennen, was mit ihren persönlichen Daten passiert.

Bürger stehen dank der Datenschutz-Grundverodnung mehr Mittel als bisher zur Verfügung, um zu erfahren, welche Daten Unternehmen über sie speichern, und um diese löschen zu lassen. Alle bisherigen Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen und Pflichten der Unternehmen bleiben dabei erhalten. Unternehmen müssen also wie bisher über gespeicherte Daten informieren und auf Nachfrage über deren Weitergabe berichten.