#E-Mail-Signatur - bitte beachten!

Eins der Themen, die ich immer wieder versuche, rechtzeitig anzusprechen, wenn sich jemand selbstständig macht:

Die Pflicht, ein E-Mail-Impressum in der E-Mail-Signatur zu führen. Dies leitet sich aus dem 2006 verabschiedeten Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister ab.  Im Einklang mit EU-Änderungen im Hinblick auf das Handelsgesetzbuch, das GmbH-Gesetz und das Gesetz für Aktiengesellschaften sind seitdem gesetzeskonforme Pflichtangaben in Geschäftsbriefen zu machen - das gilt auch für das E-Mail-Impressum in der E-Mail-Signatur.  Die E-Mail gilt somit als Geschäftsbrief. Welche Pflichtangaben Sie in der E-Mail zu machen haben, hängt davon ab, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Wichtig: Eine fehlerhafte E-Mail-Signatur kann sogar zur Abmahnungen führen.

Hier ein Muster für Dich - ja, ich weiß, es ist lang, aber besser lang als falsch!

Mit besten Grüßen

Vorname Name

Unternehmensname oder Namenszusatz bei Einzelunternehmerinnen

Straße / Hausnummer

PLZ Ort

Telefon:

Mail:

Besuchen Sie uns im Internet:

Geschäftsleitung: Vorname Name

USt-Id Nr. DE XXXXXX

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