WhatsApp - bitte löschen!

In der Vorbereitung auf die Datenschutzgrundverordnung habe ich im Mai 2018 entschieden, dass auf meinem Diensthandy WhatsApp nicht mehr genutzt wird. Und an den Schulen ist – so konnte ich zu Beginn der Woche lesen – unklar, ob es LehrerInnen gestattet ist, WhatsApp für dienstliche Zwecke der Kommunikation mit Eltern zu nutzen. Es ist zwar verboten, aber alle wissen: Es gibt tausende Elterngruppen, die sich per WhatsApp abstimmen. Auch das ist im Grunde genommen, nicht in Ordnung: Der Grund dafür ist vor allem, dass WhatsApp keinen ausreichenden Schutz personenbezogener Daten vor fremden Zugriffen bietet. Das Problem liegt primär in der Synchronisation der Kontaktdaten – denn wer den Messenger auf seinem Smartphone nutzt, gewährt WhatsApp Zugriff auf sein Adressbuch. Damit erhält der US-Konzern auch Telefonnummern von Kontakten, die den Messenger überhaupt nicht nutzen. Der Messengerdienst, der zum Facebook-Konzern gehört, ist für mich wegen der Übertragung der Adressbuchdaten aus dem Smartphone auf Facebook-Server nicht mehr akzeptabel. Ich bin der Meinung, dass dafür jede Person aus dem Adressbuch des WhatsApp-Nutzers aktiv seine Zustimmung geben müsste. Dies ist aber faktisch nicht möglich. Es gibt zwar Bemühungen von unterschiedlichen Unternehmen aus dem Dienstleistungs- und Handwerksbereich, sich von den Kunden und Kundinnen jeweils eine entsprechende Vereinbarung geben zu lassen. Gerne sende ich eine Vorlage zu – aber das alleine wird ja nicht reichen: Denn sobald ich einen neuen Kontakt auf meinem Telefon habe – dafür genügt das schlichte anrufen einer Nummer – dann wird diese Telefonnummer in die Synchronisation aufgenommen. Ich habe daher ein privates Handy mit WhatsApp und ein Diensthandy ohne WhatsApp. Aber: Wer mich erreichen will, kann dies über Threema oder Telegram machen. Meine Empfehlung: Macht es so wie ich. Die DSGVO wird im Jahr 2019 in die aktive Prüfungsphase gehen – und das wird auf allen Ebenen dazu führen, dass es Prüfungen in jeder Branche gibt.